Beim zuständigen Versorgungsamt oder das Amt für soziale Angelegenheiten kann man einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis einreichen. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Die Antragsformulare kann man entweder telefonisch bzw. schriftlich anfordern. Manche Versorgungsämter bieten bereits einen Download auf ihrer Homepage an. Der Grad der Behinderung (GdB) stellen dort die ärztlichen Gutachter fest. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält dementsprechend einen Schwerbehindertenausweis – vorausgesetzt man wohnt und arbeitet in Deutschland oder hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis erhalten u.a. Steuervorteile, einen besonderen Kündigungsschutz oder Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln (Nachteilsausgleiche).
Im Antrag werden nicht nur Angaben zur Person gemacht, sondern auch zu Krankenhaus- und Reha -Aufenthalte, zu Behinderungen, zu Erkrankungen und ärztlichen Behandlungen.
Gerne unterstütze ich Sie beim Ausfüllen des Antrags.