Über 70 % aller Pflegebedürftigen werden von Ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Oftmals muss das eigene Zuhause durch bauliche Veränderungen an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpasst werden. Denn nur so kann u.a. die häusliche Pflege ermöglicht bzw. erleichtert werden. Dies ist nur in seltenen Fällen wirklich billig. Pflegebedürftige haben deshalb gegenüber Ihrer Pflegekasse die Möglichkeit, im Rahmen sogenannter wohnraumverbessernder Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI), die Übernahme solcher Kosten bis zu 4.000 € zu beantragen.
Leider erlebe ich sehr oft, dass die Anträge von der Pflegekasse beim ersten Mal abgelehnt werden. Die Begründungen der Pflegekasse sind oftmals weder fachlich noch gesetzlich haltbar.
So auch bei einem Menschen mit Pflegegrad 3, bei dem ein Treppengeländer am Hauseingang abgelehnt wurde. Die Begründung der Pflegekasse suggeriert dem Versicherten, dass er keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Maßnahme hat. Was jedoch nicht korrekt ist.
Solche Ablehnungsbescheide sind für alle Pflegebedürftige und deren pflegenden Angehörigen eine schallende Ohrfeige.
Man gewinnt den Eindruck, dass da eine gewisse Taktik der Pflegekassen dahintersteckt. Viele Betroffene formulieren bei einer Ablehnung keinen Widerspruch, da sie mir dieser Bürokratie überfordert oder in ihrer Pflegetätigkeit zu sehr eingespannt sind.
Man sollte bei Ablehnungen immer einen Widerspruch verfassen. Diese sollten innerhalb der angegebenen Frist schriftlich erfolgen.
Liebe Pflegekassen, schon jetzt sind viele pflegende Angehörige mit der Pflegesituation überfordert! Überspannt den Bogen nicht. Ohne diese Pflegehelden würde das ganze Pflegesystem zusammenbrechen.
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